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Kurs: Nationaler Expertenstandard „Schmerzmanagement in der Pflege bei akuten oder tumorbedingten chronischen Schmerzen“
Lektion: 1
Seitentitel: Zum Vorgehen der Schmerzeinschätzung
Zum Vorgehen der Schmerzeinschätzung
Differenzierung der Schmerzstärke in Ruhe und Bewegung:
Da Bewegung häufig einen bedeutenden Einfluss auf die Stärke der Schmerzen hat, sollte die Erfassung der Schmerzen sich keinesfalls nur auf den Ruhezustand, sondern auf den der Bewegung beziehen. Hieraus abzuleiten sind oft entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung von Schmerzen, z.B. vor einer geplanten Mobilisation.
Einteilung der Schmerzintensität:
Im Alltag hat sich die Einteilung der Schmerzstärke in leicht, mittel und stark als die praktikabelste erwiesen. Diese Einteilung ist auch vergleichbar mit der Einteilung der WHO im Zusammenhang mit dem Stufenschema der WHO.
Verlaufskontrolle:
Die Wiederholung der Schmerzeinschätzung sollte patientenindividuell unterschiedlich vorgenommen werden. Grundsätzlich sollten Messungen bei der Neuaufnahme, nach operativen Eingriffen oder invasiven Interventionen, nach Schmerzäußerungen des Patienten oder nach der Gabe von Schmerzmitteln durchgeführt werden. Bei den Messungen nach der Gabe von Schmerzmitteln sind die Wirkeintritte der jeweiligen Applikationsformen maßgeblich.
Wiederholte Messungen der Schmerzstärke dienen auch zur Abgrenzung von akuten gegenüber chronischen Schmerzzuständen.
Datenökonomie und Dokumentation:
Trotz der nötigen, regelmäßigen Schmerzerfassung sollte der Patient nicht zu viel mit den Assessment-Instrumenten konfrontiert werden, um ihn in der ohnehin schon schwierigen Situation nicht noch zusätzlich zu belasten. Es kann passieren, dass dann die Bereitschaft zur Mitarbeit des Patienten abnimmt. Aussagen wie „Sie sollen nicht meine Schmerzen messen, sondern sie behandeln“ sind dann möglich.
Die erfassten Werte müssen unbedingt dokumentiert werden, damit die Ergebnisse auch Einfluss auf die Schmerzbehandlung haben können.
Weiter sollte auch das therapeutische Team (Ärzte, Physiotherapeuten) Zugang zu den erhoben Daten haben, um diese bei ihrer Arbeit mit zu berücksichtigen.
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